Nachwuchsarbeit mit Rückenwind
Wer den Girls‘ und Boys‘ Day nicht ehrt… – ist den Azubi nicht wert? Ganz so hart gilt das sicherlich nicht. Als Unternehmer können Sie auch so genug für die Nachwuchsarbeit tun. Aber nicht mit soviel Rückenwind.
am 14.1.24
Die Bafin warnt vor einem möglichen Geldanlagebetrug. Ruhr24. Wie man sich vor Anlagebetrug nach dem Schneeballsystem schützt, darüber habe ich für Guter Rat vor kurzem berichtet. Zu den Aussichten und […]
Mit dem Koffer in die Kita
Wer sich im Handwerk um das Thema Fachkräftenachwuchs sorgt, kann gar nicht früh genug anfangen. Zum Beispiel in der Kita.
Jobticket für die Mitarbeiter?
Ihr Unternehmen kann allen Beschäftigten ein Jobticket für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs steuer- und abgabenfrei zur Verfügung stellen.
Diese Mindestvergütung gilt ab Januar für Ihre Azubis
Der gesetzliche Mindestlohn für Arbeitnehmer gilt nicht für Auszubildende. Doch auch für die gibt es seit 2020 eine gesetzliche Mindestentlohnung. Diese steigt zum 1. Januar 2024.