Investieren Unternehmen in eine Weiterbildung für ihre Beschäftigten, können diese dafür seit 1. April Qualifizierungsgeld erhalten.
Der Verbleib im Betrieb muss garantiert sein, regelt das im April in Kraft tretende Aus- und Weiterbildungsgesetz. Und mindestens zehn Prozent der Beschäftigten muss einen Qualifizierungsbedarf haben (ab 250 Mitarbeiter: 20 Prozent), damit das Unternehmen den Antrag stellen kann. Ziel ist, Unternehmen und deren Beschäftigte aus Branchen mit Veränderungsdruck beispielsweise aufgrund von Strukturwandel zu unterstützen.
Der Bildungsträger muss für die Förderung zertifiziert sein, berichtet Capital. Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen und kann berufsbegleitend, voll- oder teilzeitig stattfinden.