Der gesetzliche Mindestlohn für Arbeitnehmer gilt nicht für Auszubildende. Doch auch für die gibt es seit 2020 eine gesetzliche Mindestentlohnung. Diese steigt zum 1. Januar 2024.
Natürlich müssen Sie eventuell höhere tarifliche Entgelte berücksichtigen. Die gesetzliche Azubi-Mindestvergütung beträgt seit Anfang 2023 monatlich 620 Euro. Die nächste Anhebung wurde am 18.10.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet. Demzufolge müssen Azubis ab dem 1. Januar 2024 im ersten Ausbildungsjahr mindestens 649 Euro monatlich verdienen. Für die weiteren Ausbildungsjahre wird der Basiswert angehoben. Hierfür gilt: um
- 18 % im zweiten Ausbildungsjahr
- 35 % im dritten Ausbildungsjahr
- 40 % im vierten Ausbildungsjahr
Die Vergütung sollte nicht nur im Interesse Ihrer Azubis richtig berechnet sein. Wissenswert ist, dass auch Auszubildende ihnen zustehende Vergütung rückwirkend einklagen können. Und nicht nur das. Auch Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge müssten dann nachgezahlt werden.