Kurzarbeitergeld ist einfach – Abschlussprüfung Pflicht

Erst die gute Nachricht: Kurzarbeitergeld gibt selbst dem kleinsten Unternehmen die Möglichkeit, sich in einer Krise zumindest bei den Personalkosten Entlastung zu verschaffen. Die schlechte Nachricht: Danach steht eine Prüfung ins Haus.

Sie können Kurzarbeitergeld auch als Inhaber eines Kleinbetriebs beanspruchen. Sogar wenn Sie nur einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin beschäftigen. Den Antrag dafür können Sie sogar recht einfach bei der Bundesagentur für Arbeit online stellen. Einige Anforderungen müssen Sie und auch Ihre Mitarbeiter dafür erfüllen. Vor einiger Zeit habe ich dazu einiges Nutzwertige fürs Trialog-Magazin der Datev aufgeschrieben.

Nun die schlechte Nachricht: Der Bezug von Kurzarbeitergeld zieht unweigerlich eine Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit nach sich. Hier ist nicht nur von Stichproben die Rede, sondern die Bundesarbeitsagentur ist dazu angehalten ist, jedes Unternehmen zu prüfen.

Diese Abschlussprüfung innerhalb von sieben Monatten ist vorgeschrieben und damit unausweichlich. Und sie kann zu Rückforderungen führen. Deshalb sollte ein Antrag gründlich vorbereitet und sorgfältig durchgerechnet sein.

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