Vorsicht mit Bestellungen über Gastzugänge

Abzockversuche sind hierzulande längst Alltag, sei es per SMS, gefälschten Behördenbriefen oder Steuerbescheiden oder per Phishing-Mail. Die neueste Betrugsmasche können Sie nur mit Blick in Ihr Bankkonto erkennen.

Derzeit häufen sich offenbar Fälle, in denen ein sogenannter Gastzugang bei Paypal für betrügerische Bestellungen genutzt wurde. Davor warnen die Verbraucherzentralen.

Das funktioniert so: Betrüger nutzen die von Paypal und/oder dem Online-Shop angebotene Möglichkeit, über einen Gastzugang Ware zu bestellen und dafür Paypal als Zahlungsdienstleister zu nutzen.

Das ist also wohl in aller Regel eine Form des Warenkreditbetrugs, wie ihn die liebe Kollegin Tina Groll auf ihrer Seite beschreibt. Die Verbraucherzentrale gibt einige Tipps, wie Sie mit der unerlaubten Abbuchung umgehen sollten. Ganz wichtig schonmal knapp: nicht ignorieren, zurückbuchen lassen und bei einer unberechtigten Lastschrift auch: Anzeige erstatten bei der Polizei Ihres Bundeslandes, das geht auch online. Denn: Sollten später mal Inkassoforderungen bei Ihnen eingehen, können Sie diesen nur so wirksam widersprechen.

Generell rate ich: Folgen Sie den Tipps der Verbraucherzentrale und fragen Sie ruhig auch Ihre Bank oder Sparkasse nach deren Empfehlung.

Betrügerischer Gastzugang auch mit Paypal-Konto möglich

Ich weiß aus eigener Erfahrung mit einem solchen Betrug leider, dass nicht nur Nutzer ohne eigenes Paypal-Konto Opfer werden können, für die die Möglichkeit des Paypal-Gastzugangs ja eigentlich gedacht ist. Diese Masche kann also Nutzer mit und ohne Paypal-Konto treffen. Warum auch in diesen Fällen die umstandslose Bestellung über einen Gastzugang möglich ist, weiß ich nicht und finde ich auch sehr misslich.

Händler aufgepasst

Mit Blick auf die Warnungen sollten Sie als Händler überlegen, ob Sie Ihre Anforderungen für Bestellungen mit einem Gastzugang erhöhen. Darüber sollten Sie mit Ihrem Anwalt oder eventuell auch dem Rechtsberater Ihrer Kammer oder Ihres Berufsverbands sprechen, um nicht diesem derzeit offenbar zunehmend häufigen Betrug aufzusitzen, bei dem natürlich auch die Empfänger der unberechtigten Zahlungen geschädigt werden können, über die Betrüger bei dieser Masche arbeiten. Falls Sie eine Warenkreditversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie auch bei Ihrer Versicherungsgesellschaft mal nach dem Thema fragen.

Tipp: Die Möglichkeit des Gastzugangs einfach zu unterbinden, wird wegen der rechtlichen Vorgaben wohl schwierig werden – aus Datenschutzgründen müssen Händler diese Bestellmöglichkeit anbieten, wobei darüber das letzte Wort noch nicht gesprochen sein dürfte, wie ein aktuelles Urteil zeigt. Prüfen Sie, wie Sie sich und ehrliche Kunden absichern können. Die Zustellung an eine Paketstation oder einen Postshop beispielsweise ist mit Blick auf Betrug ebenso riskant wie die Bezahlmöglichkeit über Paypal. Da wäre meine Idee: beides sollte nur mit einem Kundenzugang möglich sein – am besten, Sie holen sich zu solchen Fragen Rechtsrat ein.

Natürlich sollten auch Sie als Unternehmerin oder Unternehmer Ihre Konten regelmäßig prüfen, denn dieser Missbrauch ist mit jeder beliebigen Bankverbindung möglich.Recht

So erkennen Sie diesen Betrug

Den Betrug mit Paypal-Gastzugängen und die damit verbundenen unberechtigten Abbuchungen zu erkennen, bedarf Ihrer Aufmerksamkeit. Vorab: Wenn Sie als Inhaber eines Paypal-Kontos Ihre Paypal-Aktivitäten regelmäßig prüfen, ist das gut – dort sehen Sie solche Bestellungen über Gastzugänge aber leider nicht.

Sie müssen zusätzlich – und das empfiehlt sich sowieso für jedes private oder auch geschäftliche Girokonto regelmäßig – möglichst zeitnah Ihre Kontoauszüge und/oder die Zahlungsübersicht in Ihrem Onlinebanking prüfen. Das sollten Sie ausdrücklich auch tun, wenn Sie niemals online oder über Kataloge Waren bestellen, sondern ausschließlich in Ladengeschäften einkaufen.

Über Paypal abgewickelte Zahlungen erkennen Sie an der Gläubiger-Kennung mit Länderzeichen Lu für Luxemburg.

Als Nutzer sollten Sie zuerst Paypal anrufen

Da ich durchaus gelegentlich online einkaufe und auch ein Paypal-Konto nutze, habe ich als allererstes bei Paypal angerufen habe, da ich diese offensichtlich von Paypal getätigte Transaktion in der Aktivitätenübersicht von Paypal nicht sehen konnte. Die Hotline-Mitarbeiterin sagte mir, dass hierfür ein Gastzugang genutzt worden war und ich erfuhr so neben dem mir völlig unbekannten Unternehmensnamen auch noch, um welche Art Produkt es gegangen sein könnte.

Eine solche Rücksprache mit Paypal hilft, denn nicht alle nötigen Angaben sind aus dem Kontoauszug oder der Online-Übersicht Ihrer Bank ersichtlich – und das ein oder andere stellt sich dann vielleicht als berechtigte Transaktion heraus. Gerade als Nutzer sollten Sie daher unbedingt als erstes Rücksprache halten.

Haben Sie keinen Paypal-Zugang, prüfen Sie eben nur Ihre Banktransaktionen und sollten in jedem Fall auch mit Ihrer Bank oder Sparkasse Rücksprache halten.

Finden Sie eine unberechtigte Lastschrift, sollten Sie den Empfehlungen der Verbraucherzentrale und auch den Empfehlungen Ihrer Bank oder Sparkasse folgen. Um unberechtigte Abbuchungen über Gastzugänge zu verhindern, ist die Nummer Sicher das Sperren der Gläubiger-ID, rät die Stiftung Warentest. – Und wie gesagt: Dann ist eine Strafanzeige auch in jedem Fall wichtig und falls Sie Kunde sind auch eine schriftliche Mitteilung an Paypal sinnvoll – insbesondere bei einer Sperrung der Gläubiger-ID.

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