Eine wichtige Änderung bringt die Streichung der Regelungen zur pauschalen Vorsteuerermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß §23 Umsatzsteuergesetz (UStG) sowie §§69-70 der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) zum 01.01.23 gemäß Jahressteuergesetz 2022 mit sich.
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