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Recht

Coronaregeln zur Insolvenz laufen aus

5. Dezember 20238. Februar 2024admin

Ab dem 1. Januar 2024 gilt wieder der übliche Prognosezeitraum für überschuldete Unternehmen. Unternehmer müssen dann wieder innerhalb von sechs Wochen Insolvenz anmelden, wenn ein Grund dafür vorliegt – oder sich auch nur abzeichnet.

Aktuell, Recht Insolvenz, Insolvenzordnung, Insolvenzrecht Ein Kommentar

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