Ab dem 1. Januar 2024 gilt wieder der übliche Prognosezeitraum für überschuldete Unternehmen. Unternehmer müssen dann wieder innerhalb von sechs Wochen Insolvenz anmelden, wenn ein Grund dafür vorliegt – oder sich auch nur abzeichnet.
Ab dem 1. Januar 2024 gilt wieder der übliche Prognosezeitraum für überschuldete Unternehmen. Unternehmer müssen dann wieder innerhalb von sechs Wochen Insolvenz anmelden, wenn ein Grund dafür vorliegt – oder sich auch nur abzeichnet.
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