Wegen der Corona-Krise hat sich an den Regelungen für den Investitionsabzugsbetrag einiges geändert, manches vorübergehend. Checken Sie am besten schnell, ob Sie noch IABs offen haben.
Der Gesetzgeber hat zunächst mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz die Investitionsfrist von drei auf vier Jahre verlängert und für 2017 bis 2019 gebildete Investitionsabzugsbeträge mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz um ein weiteres Jahr verlängert – bis einschließlich Ende 2023. Sogar für Investitionsabzugsbeträge, deren 3-jährige Investitionsfrist 2022 abgelaufen wäre.
Das heißt: Ende des Jahres können potenziell für mehr Jahre als sonst üblicherweise vorher angesetzte Investitionsabzugsbeträge auslaufen. Prüfen sollten sie das auf jeden Fall. Potenziell baut sich hier eine höhere steuerliche Nachzahlungswelle auf, als sonst.