Vorsicht Verjährung

It’s the time of the year… Wenn Sie Ihre Zahlen und insbesondere auch Ihre offenen Forderungen nicht sowieso akribisch im Blick haben, ist jetzt die genau richtige Zeit, nochmal zu prüfen, ob zum Jahresende offene Rechnungen verjähren.

In der Regel laufen die Verjährungsfristen drei Jahre und enden stets am 31. Dezember.

Was Sie tun können, steht im aktuellen Newsletter. Kurz gesagt: Mahnung allein reicht nun nicht. Es gibt mehrere Möglichkeiten, Druck auf Schuldner auszuüben und die Verjährungsfrist zu verlängern. Ein Mahnverfahren geht jetzt kurz vor Ablauf der Frist am schnellsten und einfachsten.

Und Ihre nächstes oder übernächstes Jahr fälligen offenen Forderungen können Sie sich dann auch gleich am besten sofort mit auf Wiedervorlage legen. Relativ ausführlich habe ich über das Thema mal fürs Trialog-Magazin geschrieben. Es ist wichtig, damit Sie liquide bleiben und nicht schlimmstenfalls sogar in Insolvenzgefahr geraten.

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