Wer hätte es gedacht? Das Jahressteuergesetz – das sich dieses Jahr mal Wachstumschancengesetz nennt – ist endlich durch. Wichtige Bestandteile haben es nicht durch den Bundesrat geschafft.
Die Bundesregierung hatte schon im November das Gesetz beschlossen. Dann gab es Streit mit der Union. so landete das Wachstumschancengesetz im Vermittlungsausschuss des Bundesrats. Am 22. März sollte der Bundesrat über den Kompromissvorschlag befinden und hat den Einigungsvorschlag durchgewunken.
Das wurde beschlossen
Die degressive Abschreibung ist bis Ende 2024 erneut möglich. Hinzu kommen ein paar weitere steuerliche Vergünstigungen und veränderte Schwellenwerte etwa bei der Umsatzsteuer, aber für Kleinunternehmer und der Abschreibung von Immobilien.
Wermutstropfen: Die bei Abfindungen oder Entschädigungen steuerlich günstige Fünftelregelung entfällt Ende 2024.
Keine höhere GWG-Grenze
Nicht durch den Bundesrat geschafft haben es die erhöhte Grenze für den Sofortabzug geringswertiger Wirtschaftsgüter und der höhere Freibetrag für Betriebsfeiern und -ausflüge.
Der Kern des Gesetzes fiel weg
Die Klimaschutzprämie wurde erneut vertagt. Diese Prämie für Investitionen in den Klimaschutz hatte die Ampelregierung ursprünglich als Superabschreibung bezeichnet. Sie galt als Kern des Gesetzes.