Die Bundesregierung hat für ein zunehmendes Problem zahlreicher Selbständiger eine unkonventionelle gesetzliche Regelung geschaffen.
Darüber berichtet die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Seit Jahresbeginn bereits hatten sich bei den Verbraucherzentralen die Hinweise von freiwillig versicherten Selbstständigen mit geringeren Einkommen über hohe Beitragsnachforderungen ihrer Krankenkassen gehäuft. Hintergrund war eine gesetzliche Regelung aus dem Jahr 2016.
Die Krankenkassen konnten auf Basis dieser Regelung einen pauschalen Höchstbeitrag bei den Versicherten festetzen, die ihre Einkommensteuerbescheide nicht vor Ablauf von drei Jahren eingereicht hatten. Die Folge für viele Betroffene waren hohe Nachzahlungsforderungen, die sich nun zunehmend häuften.
Die Regelung hat die Bundesregierung nun abgeschafft mit einem laut Verband der Verbraucherzentralen eigentlich sachfremden Änderungsantrag zum Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG). Das Gesetz enthält nun eine Neuregelung, mit der die „Drei-Jahres-Regelung“ abgeschafft wird.
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